Liebe Patientinnen und Patienten,
Bei der Erstanmeldung für eine Online-Terminbuchung ist zunächst eine Registrierung bei TerMed erforderlich.
Bitte haben Sie ein wenig Geduld! Warten Sie unbedingt, bis Sie eine e-mail mit dem erforderlichen link zur
Bestätigung der Registrierung erhalten.
Erst dann ist eine Buchung möglich!
Vielen Dank
Ihr Praxisteam
Wer die Grundimmunisierung mit einem anderen Impfstoff erhalten hat,
kann die erforderlichen Aufklärungs- und Einverständnisunterlagen hier herunterladen:
Impfungen von Kindern unter 12 Jahren sind sinnvoll, werden in unserer Praxis zur Zeit jedoch nicht durchgeführt.
Auffrischimpfungen (Booster) werden mit einem Abstand von drei Monaten zur
Zweitimpfung durchgeführt. Die zweite Boosterimpfung kann bei über 70-jährigen bzw.
ab dem 60. Lebensjahr bei Patienten mit chronischen Erkrankungen drei Monate nach der ersten Boosterung erfolgen.
Bei den Buchungen
melden Sie sich ohne Unterschied für einen mRNA-Impfstoff an.
Für Biontech bestehen große Vorteile in Bezug auf die Planbarkeit. Wir bemühen uns jedoch,
Ihrem Impfstoffwunsch (Moderna oder Biontech) zeitnah zu entsprechen.
Antworten auf häufige Fragen:
Empfehlenswert ist der Artikel der Süddeutschen Zeitung vom 12.11.21 "Soll ich mich jetzt überhaupt noch gegen Corona impfen lassen", der auf viele
Fragen eingeht, die sich Menschen stellen, die sich noch nicht zu einer Impfung durchringen konnten:
"link".
- Mögliche Nebenwirkungen der Impfung
- F: Welche Nebenwirkungen sind wirklich relevant und sehr häufig?
A: Bei den Boosterimpfungen sehen wir nur noch selten Nebenwirkungen, wie sie mit
Schmerzen an der Einstichstelle und grippalen Symptomen an den beiden
Folgetagen der Impfung bei den Erst- und Zweitimpfungen noch häufig waren.
Sie können die Symptome mit Paracetamol 500 mg oder ggf. bei Verträglichkeit und fehlender
Nierenerkrankung mit Ibuprofen 400 kurzfristig lindern.
Von einer prophylaktischen Einnahme von Schmerz- oder Grippemitteln ist abzuraten.
- Genesene
- F: Reicht ein positiver Antikörper-Test als Nachweis für eine durchgemachte COVID-19-Erkrankung
(Genesene)
aus?
A: Nein - ausführliche Antwort
des RKI
Insbesondere in Bezug auf die Notwendigkeit einer Zweitimpfung von Patienten, die Antikörper-positiv
ohne positiven PCR-Test sind, wäre eine Anpassung der Richtlinien wünschenswert.
Prof. Kochen: "Die wissenschaftliche Evidenz ist unbestreitbar, dass Personen mit ausreichend hohen
Anti-Spike-IgG-Antikörpertitern (> 250 U/ml) und einer Impfung denjenigen gleichgestellt werden
müssen,
die einen positiven PCR-Test plus eine Impfung nachweisen können."
- F: Wer ist "genesen"?
A: Genesen sind Personen, bei denen eine durch PCR-Test nachgewiesene Infektion überstanden ist. Der
PCR-Test muss länger als 28 Tage zurückliegen und darf nicht älter als 6 Monate sein
(s.
Erleichterungen für Geimpfte und Genesene).
Die Definition des Bundesjustizministerium für "Genesene" (COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung)
deckt sich nicht mit der Sprachregelung des RKI. Gesundheitsämter stellen erfreulicherweise auch
Genesenenzertifikate aus, wenn die Erkrankung mehr als 6 Monate zurückliegt.
- F: Habe ich als Genesener die gleichen Rechte wie Geimpfte?
A: Ein Genesenenzertifikat ist ausreichend, wenn die Infektion weniger als 6 Monate zurückliegt.
- F: Habe ich als "Genesener" nach einer Infektion vor > 6 Monaten die gleichen Rechte wie
Geimpfte?
A: Nein. Erforderlich ist zusätzlich eine einmalige Impfung.
- F: Wo erhalte ich einen Genesenenausweis?
A: Das Gesundheitsamt des Kreises stellt den Nachweis aus.
- F: "Sollen Personen, die eine SARS-CoV-2-Infektion durchgemacht haben oder von COVID-19 genesen
sind,
geimpft werden?"
A: Ja, empfehlenswert ist eine Impfung nach 6 Monaten. Jedoch kann bereits 4 Wochen nach Ende der
Krankheitssymptome oder Diagnosestellung mittels PCR-Test
geimpft werden (aktualisierte Empfehlung). ausführliche
Antwort des RKI
- F: "Ist bei der Impfung Genesener eine einzige Impfdosis ausreichend?"
A: Laut RKI: Ja, auch eine Boosterung ist zur Zeit nicht erforderlich - ausführliche
Antwort des RKI
Das RKI stellt fest: "Wer ist geschützt? Personen, die eine Infektion mit SARS-CoV-2 durchgemacht haben
(PCR-bestätigt), die mehr als 6 Monate zurückliegt, und im Anschluss daran einmalig mit einem
COVID-19-Impfstoff geimpft wurden (FAQ: Ist bei der Impfung Genesener eine einzige Impfdosis ausreichend?).
Auch wenn das Zeitintervall von 6 Monaten überschritten ist, reicht eine Dosis zur vollständigen
Grundimmunisierung aus."(RKI)
Wie lange der Schutz nach durchgemachter Infektion bzw. erfolgter Impfung anhält, ist noch unklar.